Rentenberatung und Aufklärung zum aktuellen Rentenrecht
Einzelfallbezogene Darstellung der rentenrechtlichen Regelungen zur persönlichen Rentensituation
Der private und unabhängige Rentenberater René Borrmann klärt seine Kunden seit 1994 über die Regelungen zum aktuellen Rentenrecht auf und bezieht diese in die Prüfung und Beratung zur persönlichen Rentensituation ein.
Die Frage:
Was darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Der individuelle Hinzuverdienst hängt von der Art der Leistung, vom Lebensalter, den persönlichen Einkommensverhältnissen der zurückliegenden Versicherungsjahre und letztlich von der aktuellen Rechtslage ab.
Begriffe wie "Flexirente", Hinzuverdienstdeckel und Spitzabrechnung tragen nicht unmittelbar zum Verständnis bei, wieviel ein Rentner zu seiner Rente hinzuverdienen darf, ab wann er seinen Hinzuverdienst melden muss und was er darüber hinaus zu beachten hat.
Eine erste Auskunft zum Thema "Flexirente" erhält man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Doch reicht diese Erstinformation keinesfalls aus, um daraus eine persönliche und vorallem rechtssichere Rentenplanung durchzuführen.
Vielmehr müssen die individuellen Voraussetzungen geprüft und der aktuellen Rechtslage sowie den jeweiligen Rentenwerten gegenüber gestellt werden. Nur danach kann der Ratsuchende entscheiden, ob und wieviel er nach Beginn der Rente hinzuverdienen möchte und bis zu welcher Höhe der Hinzuverdienst rentenunschädlich ist.
Nicht selten erreichen Rentner Bescheide, in denen die Überzahlung der Rente festgestellt und die überzahlten Beträge zurückgefordert werden.
Beugen Sie unangenehmen Überraschungen vor und vereinbaren Sie möglichst vor Eintritt der Rente einen Termin für eine Erstberatung.
Die Lösung:
Meine Aufgabe als unabhängiger Rentenberater besteht insbesondere darin Ihnen die komplizierte und komplexe Rechtslage bezogen auf Ihre persönliche Rentensituation zu erläutern und Sie bei Ihrer Rentenplanung nachhaltig zu unterstützen.
Viele einzelfallbezogenen Rententhemen lassen sich in einem gemeinsamen Gespräch erörtern und tragen zu einem besseren Verständnis bei der Betrachtung der jeweiligen Rechtslage bei. Neben der allgemeinen Rentenberatung habe ich mich überdies auf die Prüfung von Rentenbescheiden und Rentenauskünften spezialisiert.
Lassen Sie uns die für Sie zutreffene Rechtslage in einem persönlichen Gespräch klären.
Ich freue mich auf Ihre persönliche Nachricht.
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damit ich mich persönlich um Ihren Fall kümmern kann.