Rentenberater René Borrmann

Kanzlei für Rentenberatung Borrmann | im Süden von Berlin

qualifiziert, zugelassen und registriert

Der privater und unabhängige Rentenberater René Borrmann bietet bereits seit 1994 seine Beratung zu allgemeinen und speziellen Rentenfragen sowie die Unterstützung zu rentenrechtlichen Sachverhalten an.  


 

Qualifizierte Rentenberatung: 

Nach meinem Verwaltungsstudium an der Fachhochschule des Bundes im Fachbereich Sozialversicherung hatte ich schon sehr frühzeitig den Wunsch, meine Rechtskenntnisse weiter zu vermitteln.


Mit dem Abschluss zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) und der praktischen Tätigkeit bei der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - der heutigen Deutschen Rentenversicherung Bund - fühlte ich mich berufen, die Fachkenntnisse für andere nutzbar zu machen.  

 

Zugelassene Rentenberatung: 

Die rechtliche Rentenberatung und Vertretung in Rentenangelegenheiten ist ein gesetzlich geschützes Gut. Im Rechtsberatungsgesetz (RberG) wird sie Besorgung fremder Rechtsangelegeneiten genannnt und unterliegt der Zulassung durch das zuständige Gericht.


Dadurch wird sichergestellt, dass nur diejenigen, die die nötige Sachkunde und persönliche Eignung besitzen, als Erlaubnisinhaber zur geschäftsmäßig Besorgung von Rechtsdienstleistungen eingetragen werden können. Die Berufbezeichnung "Rentenberater" ist also eine geschütze Tätigkeit.


Man darf den gerichtlich zugelassenen Rentenberater nicht mit den ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung tätigen "Versichertenberater" verwechseln. Diese sind meißt selbst Versicherte bzw. Rentner und dürfen lediglich informieren oder Anträge entgegennehmen und weiterleiten.


Mir wurde die Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des RberG zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, beschränkt auf den Sachbereich des Rentenberaters durch den Präsidenten des Landgerichts Cottbus mit Wirkung zum 01.04.1994 erteilt.

 

Registrierte Rentenberatung: 

Am 01.07.2008 wurde das RberG durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst. Dieses regelt nunmehr die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Es dient in erster Linie dem Schutz des Rechtsuchenden im Rechtsverkehr. Personen, die die Voraussetzungen nachweisen, werden durch die zuständige Registrierungsbehörde in ein öffentlich einsehbares Register, dem Rechtsdienstleistungsregister, geführt.


Meine Registrierung erfolgte durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg als Erlaubnisinhaber nach dem RDG unter dem AZ: 3712 E-20/08  mit Wirkung zum 23.12.2008. 

 

Eingetragene Rentenberatung: 

Die Erweiterung beruflicher Kompetenzen setzt auch ein Netzwerk fachlicher Partner voraus. Die beruflichen Interessen werden u. a. durch organisierte Berufsverbände gegenüber Behörden und dem Gesetzgeber vertreten.


Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.

 


An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Ratsuchenden, die ich im Rahmen meiner über 25jährigen Tätigkeit als Rentenberater betreuen und unterstützen durfte bedanken.

 

Ich freue mich auf weitere viele Jahre Arbeit in der Rentenberatung und über jeden Ratsuchenden, der meine Hilfe in Anspruch nehmen möchte.

  

Kontaktieren Sie mich doch einfach per Telefon

 

 

von Montag bis Freitag 

in der Zeit zwischen 15:00 Uhr - 19:00 Uhr unter:


030 660 62 700 


oder per E-Mail unter:


rentenberater-borrmann@arcor.de

 

damit ich mich persönlich um Ihren Fall kümmern kann.

 


  

 

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung

 

und die rechtlichen Hinweise

 

der Kanzlei für Rentenberatung

 

Vielen Dank.